Rechtliche Hinweise
Technische Hinweise zu Fertigung, Materialien, Verwendung und kundenseitig bereitgestellten Daten. Diese Seite enthält keine allgemeinen Geschäftsbedingungen und keine Garantiezusagen.
Redaktioneller Platzhalter
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1. Geltungsbereich dieser Hinweise
Die folgenden Punkte beschreiben typische technische Randbedingungen der angebotenen Leistungen. Verbindliche vertragliche Regelungen entstehen ausschließlich durch eine projektbezogene Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
2. Maß- und Fertigungstoleranzen
Additiv gefertigte Bauteile unterliegen verfahrensbedingten Toleranzen. Maße können je nach Geometrie, Bauteilgröße, Material, Bauteilorientierung und Fertigungsparametern abweichen. Erforderliche Toleranzen an Funktionsmaßen sind vorab zu benennen und projektbezogen zu vereinbaren; andernfalls gelten die verfahrensüblichen Abweichungen.
3. Oberflächen und sichtbare Schichtlinien
Sichtbare Schichtlinien sind ein normales Merkmal des Verfahrens und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Übergänge an Stützstrukturen, an Nahtlinien sowie an Bereichen mit Überhängen. Eine bestimmte Oberflächengüte oder Nachbearbeitung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Farbabweichungen
Farbtöne können zwischen Materialchargen und gegenüber Bildschirmdarstellungen abweichen. Ist ein bestimmter Farbton funktional oder gestalterisch relevant, ist dies vor Fertigungsbeginn zu klären.
5. Materialeigenschaften und Belastbarkeit
Angaben zu Werkstoffen dienen der technischen Orientierung. Mechanische Belastbarkeit, Temperatur-, Medien- und UV-Beständigkeit sowie Alterungsverhalten hängen wesentlich von Geometrie, Bauteilorientierung, Fertigungsparametern und den tatsächlichen Einsatzbedingungen ab. Ohne gesonderte projektbezogene Prüfung und Freigabe werden keine bestimmten Eigenschaften zugesichert.
6. Verwendungszweck
Der Verwendungszweck eines Bauteils ist bei Anfrage anzugeben, damit Material, Konstruktion und Fertigung darauf ausgelegt werden können. Für eine Verwendung, die vom vereinbarten Einsatzzweck abweicht, kann keine Eignung angenommen werden.
7. Sicherheitskritische Anwendungen
Ohne ausdrückliche, projektbezogene Prüfung und schriftliche Freigabe sind die gelieferten Bauteile nicht für sicherheitskritische Funktionen bestimmt. Dies gilt insbesondere für Anwendungen in der Medizin, der Luft- und Raumfahrt, der Kraftfahrzeugsicherheit und im Personenschutz sowie für Bauteile, deren Versagen unmittelbar zu Personenschäden führen kann.
8. Technische Sicherheitsbetrachtung bei Robotik-Anwendungen
Eine technische Betrachtung sicherheitsrelevanter Aspekte in frühen Projektphasen ersetzt keine formale Risikobeurteilung, keine CE-Konformitätsbewertung, keine Zertifizierung und keine Prüfung durch dazu befugte Fachstellen. Verantwortlich für die sicherheitstechnische Bewertung und das Inverkehrbringen einer Anlage bleibt die dafür zuständige Stelle.
9. Kundenseitig bereitgestellte Dateien
Übermittelte Modelle und Zeichnungen werden als Fertigungsgrundlage verwendet. Eine Prüfung auf Vollständigkeit, Funktionstauglichkeit oder Konstruktionsfehler erfolgt nur im vereinbarten Umfang. Erkennbare fertigungstechnische Probleme werden vor der Umsetzung angesprochen.
10. Schutzrechte und Nutzungsrechte
Mit der Übermittlung von Daten und Aufträgen wird bestätigt, dass die erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung und Fertigung der übermittelten Geometrien vorliegen und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nutzungsrechte an eigens erstellten Konstruktionsdaten werden projektbezogen vereinbart.
11. Verbotene oder rechtsverletzende Aufträge
Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, werden nicht ausgeführt. Dazu zählen unter anderem Waffen und Waffenteile, sicherheitsumgehende Bauteile sowie Nachbildungen geschützter Erzeugnisse ohne entsprechende Berechtigung.
12. Projektbezogene Freigaben
Vor Fertigung, Aufbau oder Inbetriebnahme können projektbezogene Freigaben erforderlich sein – etwa zu Konstruktionsstand, Material, Toleranzen oder Prüfumfang. Der Umfang dieser Freigaben wird im Projekt festgelegt und dokumentiert.
13. Vertraulichkeit
Technische Unterlagen und Projektinformationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Freigabe veröffentlicht. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung kann vor Projektbeginn abgeschlossen werden.